Das Telemediengesetz (TMG) verlangt von Seitenbetreibern ein „anerkanntes Verschlüsselungsverfahren zum Schutz von personenbezogenen Daten“ auf Webseiten. Seitenbetreiber die auf Ihrer Webseite ein Kontaktformular anbieten, müssen für eine entsprechende Verschlüsselung der Prozesse sorgen. Ohne (https)Verschlüsselung riskieren Sie Abmahnungen und Bußgelder durch die Datenschutzaufsichtsbehörden.